Zensurengebung

Leistungskontrolle und Benotung - Grundlage § 13,14 und 33 ÄAppO

Warum wird benotet?

A: Aus Sicht der Öffentlichkeit

  • Der Staat delegiert die Verantwortlichkeit für die Sicherheit seiner Bürger bezüglich der Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung an die Hochschulen und die ärztlichen Standesorganisationen 
  • Nur mit kompetenten Mitgliedern kann die Ärzteschaft diesen Auftrag ausfüllen und das Vertrauen der Öffentlichkeit sichern. 
  • Es muß der Nachweis geführt werden, daß die Absolventen in der Lage sind, ihre zukünftige Arbeit in Theorie und Praxis kompetent auszuführen.

B: Aus Sicht des Studierenden 

  • Leistungskontrolle
  • Leistungsmotivation
  • „Wettbewerb“ der Studierenden untereinander
  • Gerechtere Bewertung der Leistungsfähigkeit am Ende des Studiums 
  • Bessere Aussage über Leistungsschwerpunkte und Defizite der Studierenden
Wann wird benotet?
  • Alle „Scheinpflichtigen Veranstaltungen“ (21)
  • Querschnittsbereiche (12)
  • Blockpraktika (5)
  • PJ *

*Im Rahmen der mündlichen Praktischen Prüfung 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung

Wer benotet?
  • Seminar Allgemeinmedizin: Lehrkörper der Universität 
  • Blockpraktikum Allgemeinmedizin: Ausbildungspraxen bzw. Inhaber 
  • Praktisches Jahr: Ausbildende Ärzte der Akademischene Lehrpraxen, Lehrkörper der Universität

§ 15 ÄAppo
„...Als Mitglieder der Prüfungskommission für den zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung können daneben auch dem Lehrkörper einer Universität nicht angehörende Ärzte wie Fachärzte für Allgemeinmedizin oder anderer Fachgebiete bestellt werden…“

Wie wird benotet?
  • "Nicht ausreichend“ (5): Wegen erheblicher Mängel nicht den Anforderungen entsprechende Leistung
  • "Ausreichend“ (4): Eine trotz Mängeln noch den Anforderungen genügende Leistung 
  • "Befriedigend“ (3): Eine in jeder Hinsicht den durchschnittlichen Anforderungen gerecht werdende Leistung
  • "Gut“: Eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt 
  • "Sehr gut“: Eine hervorragende Leistung