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Praktisches Jahr
Akademische Lehrpraxen sind berechtigt, Studierende im Praktischen Jahr (PJ) gemäß den Regeln der gültigen Approbationsordnung aufzunehmen.
Kriterienkatalog
Akademische Lehrpraxen verfügen über folgende obligate Kriterien:
- Kassenärztliche Tätigkeit
- Hausärztliche Versorgung
- Grundsätzliche schulmedizinische Ausrichtung (nicht ausschließlich Homöopathie)
- Durchführung von Hausbesuchen
- Betreuung von Menschen in Alten- / Pflegeheimen
- Durchführung von Präventivuntersuchungen
- Patientenzahl größer als 500 pro Quartal
Zusätzlich mindestens vier der nachfolgenden Merkmale:
- Gemeinschafts- / Gruppenpraxis
- EKG / Ergometrie
- Sonografie (mind. Abdomen)
- Lungenfunktionsdiagnostik
- Doppler-Gefäßdiagnostik
- Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP)
Akkreditierung als Akademische Lehrpraxis
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, finden Sie hier die nötigen Bewerbungsunterlagen:
Das Akkreditierungsverfahren wird vom Institut für Allgemeinmedizin und dem Studiendekanat durchgeführt und durch den Dekan geleitet. Ihre Inhaber beteiligen sich auch unmittelbar an der Lehre des Faches an der Universität. Die akkreditierten Praxen tragen den Titel: Akademische Lehrpraxis der Universität zu Köln.
Stipendium
Die Praxen zahlen keine PJ-Vergütung, allerdings gibt es ein Stipendium über 600 Euro monatlich der KV-Nordrhein. Dieses müssen Sie frühzeitig beantragen. Sie können sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein auf ein Stipendium bewerben.